Es existieren diverse Einträge für Batterien in der Liste gefährlicher Güter. Die Batterien-Vertrieb W. Hückmann GmbH erfüllt die für den Transport gefährlicher Güter bestehenden internationalen wie nationalen und verkehrsträgerspezifischen Regelwerke, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet wird. Wir haben Zuständigkeiten, Pflichten und Arbeitsabläufe festgelegt und haben ein beförderungsspezifisches Qualitätsprogramm seit Jahren schon etabliert. Die wichtigsten Vorschriften haben wir für Sie, Lithiumbatterien betreffend und nach Verkehrsträgern gegliedert, aufbereitet.
GEFAHR-GUT-befördert.pdf
Für alle Artikel, die als Gefahrgutartikel der Klasse 9, II deklariert sind, wird beim Versand unabhängig von der Frei-Haus-Grenze pro Paket ein Gefahrgutzuschlag von derzeit 8,00 € national berechnet. Bei Palettenlieferungen wird ebenfalls unabhängig von der Frei-Haus-Grenze ein Gefahrgutzuschlag erhoben. Bei Auslandslieferungen fragen Sie bitte vorab die Gefahrgutzuschläge an. Diese Artikel enthalten den Vermerk „Gefahrgut … 9, II“.
Die zur Beförderung aufgegebenen Zellen und Batterien unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:
Diese Artikel, fallen damit unter die Sondervorschrift ADR 188 und es wird kein Gefahrgutzuschlag erhoben. Diese Artikel enthalten den Vermerk „Gefahrgut …, Versand gem. SV188 ADR“.