Richtlinie zum Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Das aktuelle Gesetz „ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt die EU-Richtlinien in das deutsche Recht, seit dem 24.03.2006 um und besagt, dass alle Hersteller, Importeure und Kommunen verpflichtet sind, sich an der Ver- und Entsorgungskette für Elektroaltgeräte zu beteiligten.
Die Hückmann WEEE-Registrierungsnummer: DE 15527233
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Gesetzes fallen, sind mit folgendem Symbol „eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“ versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure entsorgt werden. Für die zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten sind die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. |
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