EU-Richtlinie, die für alle Elektro- und Elektronikprodukte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe verbietet.
Die EU-Richtlinie 2002/95/EG „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS) verbietet ab dem 01.07.2006 für alle Elektro- und Elektronikprodukte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe.
Diese Regelungen gelten für alle Elektro- und Elektonikgeräte der Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10
(= Haushaltsgroß- und -kleingeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport und Freizeitgeräte, automatische Ausgabegeräte) des Anhangs 1A der EU-Richtlinie 2002/95/EG sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten.
Batterien fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS). Für Batterien gelten Sondervorschriften, die z. B. den Schadstoffgehalt von Batterien beschränken (siehe BattV (Batterieverordnung)).
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